Um Ihnen beste Qualität anbieten zu können, arbeiten unsere Experten stets an der Qualitätssicherung. So können wir Ihre Anforderungen optimal erfüllen und gleichzeitig Produktionsprozesse optimieren. Das Ergebnis ist eine schnellere Umsetzung bei steigender Qualität.
Wir verfügen über zahlreiche Zulassungen, die unsere Kompetenzen bestätigen.
Neue DIN EN 1090 ersetzt DIN 18800-7
Der Stahlbau wird ab 01.07.2014 europaweit einheitlich geregelt durch die Einführung der DIN EN 1090
Mit der Einführung der DIN EN 1090 müssen auch Kleinbetriebe, die im bauaufsichtlichen Bereich tätig sind Zertifiziert sein. (Pflicht !)
Bauaufsichtlichen Bereich versteht man Regelungen und Vorgaben die auf ein Bauwerk wirken, ob privat oder öffentlich. Die Projekte dürfen die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit nicht gefährden.
Viele Betriebe verzichten aus Kostengründen auf die Zertifizierung, was ein fahren ohne Führerschein gleichkommt. Man kann über Jahre ohne Führerschein fahren, doch wenn man erwischt wird oder wenn was passiert ist man drann.
DIN EN 1090 Pflicht für alle Metallbaubetriebe auch für Kleinbetriebe.
CE-Kennzeichnung
Wer z.B. ein Treppengeländer fertigt muss die EU-Richtlinien erfüllen, um so ein Geländer überhaupt herstellen zu dürfen.
Dazu dient die EN 1090. Der Kunde erhält auf das fertige Produkt ein CE-Kennzeichen.
Produkte die nach DIN EN 1090 gefertigt werden müssen:
-Hallen
-Brücken
-Stahlbühnen
-Treppen
-Geländer
-Balkone
-Französische Balkone
-Carports
-Stege
-Überdachungen
-Vordächer
ob privat, gewerblich oder öffentlich.
Info:
Mit der Einführung von DIN EN 1090-1 als technisches
Regelwerk zur Zertifizierung der Werkseigenen
Produktionskontrolle (WPK) von Unternehmen
im Stahl- und Metallbau und bei der
Herstellung von tragenden Konstruktionen aus
Aluminium ist der Wandel von nationalen Regelwerken
zu europäischen Regelwerken auf den
Weg gebracht.
Die uns vertrauten Normen für Ausführung und
Herstellerqualifikation von Stahlbauten DIN
18800-7 und von Aluminiumkonstruktionen DIN
V 4113-3 werden ab 01.07.2012 durch DIN EN 1090
ersetzt.
Innerhalb der dann erforderlichen Zertifizierung
der WPK werden die Anforderungen der bisherigen
Herstellerqualifikationen zum Schweißen
von tragenden Bauteilen auf alle wichtigen Prozesse
der Herstellung dieser Bauteile erweitert.
Damit werden die Forderungen der Europäischen
Bauproduktenrichtlinie umgesetzt und die Bauprodukte
mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr
gebracht. Die Anforderungen an die Zertifizierung
der WPK entstehen dann auch für
Unternehmen, welche bisher ohne Nachweis der
Herstellerqualifikation (DIN 18800-7 – Klasse A)
im Stahl- und Metallbau tätig werden konnten.